ZIRKAWO MANAGMENT - Inh: H.-Jürgen Pieper
..internationale Verwertungen aus:
Konkursen, Insolvenzen, Überhängen, Betriebs- und Geschäftsauflösungen, Unternehmensverwertungen, Lagerüberbestand, Produktwechsel, Sonder- und Restposten, Zoll/Versicherung- + Bankaktionen, Produktions- Maschinen- und Fabrikationsanlagen, Rohstoffe, Immobilien D und international , Unternehmensvertretungen, Bewertungen, Versteigerung, Sonderverkäufe, Privathaushaltsauflösungen, Sonderverkäufe, An- u. Aufkäufe.. u.v.m..
D - 48720 Rosendahl, Kirchstraße 2 b
E-Mail: zirkawo@t-online.de - http://www.zircoso-kavi.de
Tel. : (0049) (0) 2566 - 93 49 340 - * Funk: 0171 - 84 94 018 FAX: +49 - (0) 3222 - 835 5901
zuständig: FA 48653 Coesfeld - IHK Münster . Steuernummer: 312/ 5 109/1934 -
Ust-IdNr: DE274455012
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Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)
der Firma ZIRKAWO VERTUNGEN
48720 Rosendahl - Stand Januar 2011
Allgemeines
Unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Mit der Auftragserteilung werden diese automatisch anerkannt. Sollten diese dem Käufer erst bei Lieferung der Ware bekannt werden, so gelten sie als anerkannt, wenn er nicht die Abnahme der Ware aus eben diesem Grund verweigert. Sollten sie dem Käufer erst bei der Rechnungsstellung bekannt werden, so gelten sie als anerkannt, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen die Wandlung aus eben diesem Grund geltend macht. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen für jeden Vertrag der Schriftform. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Soweit gesetzliche Vorschriften es verlangen und diese den im folgendem geregelten Vereinbarungen allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, haben zwischen den Parteien zumindest die übereinstimmenden Vertragsbedingungen Wirksamkeit. Im übrigen sind sich die Parteien einig, dass sie an einer Durchführung des Vertrages festhalten und für die sich widersprechenden Vertragsbedingungen die gesetzlichen Vorschriften gelten.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Rosendahl. Soweit die Parteien Kaufleute sind, ist Gerichtsstand ausschließlich Coesfeld . Andernfalls gelten die Bestimmungen der ZPO.
3. Muster
Muster und Auswahlsendungen stellen wir Ihnen gern zur Verfügung. Diese werden zu Einzelpreisen berechnet und an Neukunden per Nachnahme bzw. Vorkasse versendet.
Bei Auftragserteilung für die bemusterten Produkte erfolgt für die berechneten Muster eine Gutschrift für die Preisdifferenz zwischen Stückpreis und tatsächlichem Verkaufspreis bei der Gesamtmenge. (Preise gemäß der jeweils aktuellen Preisliste).
Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Mustern und Auswahlsendungen ist grundsätzlich nicht möglich. Wir behalten uns vor, Muster in der Größe unserer Wahl zu versenden.
Abweichungen in der gelieferten Ware in Farbe, Fläche und Festigkeit zum vorgelegten Muster können vom Kunden nur gerügt werden, wenn die Abweichung im Verkehr als wesentlich anzusehen ist. Rohstoffbedingte Abweichungen in Farbe oder Fläche oder Festigkeit sind ausdrücklich vorbehalten.
4. Angebote
Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich zugesichert wird.
Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sind nicht bindend.
Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen bedürfen immer der schriftlichen Bestätigung.
5. Aufträge
Bestellungen gelten als Kaufvertrag im Sinne des BGB und sollen schriftlich erfolgen. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers können zu Mehrkosten führen, die weiterberechnet werden. Für telefonisch erteilte Aufträge übernehmen wir für die Richtigkeit der bestellten Produkte und Mengen keine Gewähr. Daraus evtl. entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Liefer- und Zahlungsbedingungen Fa. ZIRKAWO
Vom Kunden erteilte Aufträge sind für den Verkäufer nur bindend, soweit er diese innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung annimmt. Danach gilt der Auftrag als abgelehnt.
Bestellungen verpflichten zur Abnahme der Ware innerhalb von 14 Tagen oder nach Terminvorgabe. Bei einer Stornierung einer Bestellung innerhalb dieses Zeitraumes werden Kosten in Höhe von 10 % des Netto-Auftragswertes, mindestens jedoch EUR 50,00 fällig. Danach kann der Auftrag nur nach ordnungsgemäßer Fristsetzung storniert werden. Für von ZIRKAWO genehmigte Retouren oder Umtausch wird eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 15 % des Netto-Auftragswertes erhoben. Diese ist sofort zahlbar. Ein Skontoabzug ist nicht möglich.
Von unseren Vertretern oder Außendienstmitarbeitern gemachte Zusagen, die von unseren Preislisten oder Zahlungs- und Lieferbedingungen abweichen, sowie Zusagen über verkürzte Lieferfristen oder Rücknahmen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die Fa. ZIRKAWO.
Wir behalten uns vor, Vorauszahlung des Gesamt- oder eines Teilbetrages zu verlangen. Für Erstaufträge bzw. Aufträge von Neukunden wird für die ersten Lieferungen eine Warenauslieferung nur gegen Vorkasse vorgenommen.
Sind Teile der Bestellung nicht von uns lieferbar, so beschränkt sich der Auftrag auf die verbleibenden Teillieferungen. Ein Rücktritt des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn kein Interesse hat und er dieses vorher schriftlich bekannt gegeben hat. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
7. Lieferung
Wir sind jederzeit bemüht, so schnell wie möglich zu liefern. Angegebene Lieferzeiten sind freibleibend. Die Lieferfristen erfolgen nach den Möglichkeiten der Vorlieferanten.
Bei Lieferverzug oder Lieferausfall die durch unsere Vorlieferanten entstehen und nicht in der Verantwortung der Fa. ZIRKAWO liegen, wird ein Regress- und Schadensersatzanspruch ausgeschlossen.
Wird der von der Fa. ZIRKAWO schriftlich bestätigte Liefertermin nicht eingehalten, so kann ein Rücktritt vom Auftrag seitens des Bestellers erst dann erfolgen, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte Nachfrist von 21 Tagen erfolglos verstreicht. Im Falle eines Rücktritts steht dem Auftraggeber nur in den Fällen des Vorsatzes oder bei grober Fahrlässigkeit ein Schadensersatzanspruch zu. Die Lieferfrist beginnt erst nach vollständiger Klärung aller eine Bestellung betreffenden Fragen.
Bestellungen des Auftraggebers mit Fixtermin sind für uns nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Lieferung zum vereinbarten Termin versandbereit ist, bzw. an den Spediteur übergeben wurde, soweit der Spediteur von uns zu beauftragen ist. Die Haftung des Spediteurs wird dann auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Lieferungen, die aus Gründen unterbleiben, die in der Person des Bestellers liegen, sind von uns nicht zu vertreten.
8. Versand
Der Versand der Ware erfolgt ab Lager oder einer anderen Fabrikationsstätte bzw. Auslieferungslager unserer Firma nach unserer Wahl per Post, Paketdienst, Spedition oder firmeneigenen Fahrzeugen.
Die Versandkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers. Kosten für besondere Versendungsformen (Expresssendung, Eilzustellung, o. ä.) werden dem Auftraggeber weiterberechnet. Eine Verantwortung für billigste und schnellste Verfrachtung wird ausgeschlossen.
Mit dem Verlassen des Werkes bzw. Lagers gehen sämtliche Gefahren und Risiken, die mit dem Versand zu tun haben, zu Lasten des Auftraggebers. Das bedeutet, dass das Risiko für Verzögerungen bei den erwarteten Transportzeiten und für den Verlust der Ware beim Auftraggeber liegt. Mit der Bereitstellung der Ware durch die Fa. ZIRKAWO erfolgt der Gefahrenübergang zum Auftraggeber. Die Fa. ZIRKAWO haftet als Versender nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9., Liefer- und Zahlungsbedingungen Fa. ZIRKAWO
Unsere Ware ist sorgfältig verpackt. Beschädigte Ware ist sofort beim Frachtführer zu reklamieren, da hierfür von uns keine Haftung übernommen wird. Darüber hinaus ist eine solche Reklamation uns unverzüglich zusätzlich anzuzeigen.
Wird die Versendung auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
10. Preise
Änderungen der Preislisten sind aufgrund von Währungsschwankungen oder durch Preisänderungen der Vorlieferanten jederzeit möglich. Alle Preise verstehen sich ab Werk bzw. Lager in EURO ohne Mwst. und ohne Verpackung. Die Rechnung wird unter dem Datum des Absendetages der Ware ausgestellt. Wird nach Fertigstellung der versandt fertigen Ware vom Besteller ein späterer Liefertermin gewünscht, so wird die Rechnung unter dem Datum der Bereitstellung der Ware ausgestellt.
Rabatte werden nur nach Absprache gewährt. Der Anspruch auf gewährte Rabatte und Sonderpreisvereinbarungen wird mit der ersten Mahnung unwirksam. Der Differenzbetrag wird in diesem Fall entsprechend der gültigen Verkaufspreise laut Preisliste dem Auftraggeber nachberechnet.
Für Druckfehler in den jeweiligen Preislisten übernehmen wir keine Haftung.
11. Rechnungen
Rechnungen sind für uns kostenfrei zu zahlen und, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, zahlbar innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug.
An uns unbekannte Firmen, bei Auslandsgeschäften und Neukunden liefern wir ausschließlich per Vorkasse oder einen unwiderruflichen BANKBESTÄTIGUNG per Vorkasse.
Verspäteter Skontoabzug wird zusammen mit Spesen nachberechnet.
12. Zahlungsverzug
Ist ein fixer Zahlungstermin vereinbart, befindet sich der Schuldner nach Ablauf des Zahlungstermins ohne weitere Mahnung in Verzug.
Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von EUR 10,00 pro Mahnung und Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz berechnet.
Bei nicht pünktlicher Zahlung jeder einzelnen Lieferung kann die weitere Lieferung laufender Aufträge nur gegen Vorauszahlung durch den Auftraggeber oder Bankeinzug (bankbestätigte Abbuchungsermächtigung) ausgeführt werden. Noch nicht ausgelieferte Waren können ohne Rücksicht auf vereinbarte Lieferfristen zurückbehalten werden. Zahlungsverzug des Auftraggebers unterbricht die Lieferverpflichtungen und Fristen.
Werden Lastschriften oder Abbuchungen wegen Widerspruch oder mangels Deckung zurückgegeben, so werden dem Auftraggeber die zusätzlichen Kosten in Höhe von EUR 30,00 nachberechnet. Diese Kosten sind sofort fällig.
Bei Zahlungsverzug kann die Fa. ZIRKAWO vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der gelieferten Waren verlangen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt vorbehalten.
13. Mängelrügen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Ware gegenüber dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen.
Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von fünf Tagen nach Feststellung, spätestens aber innerhalb der Verjährungsfrist anzuzeigen. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheiten schließt schuldrechtliche Ansprüche gegen die Fa. ZIRCOSO aus.
Die Ware entspricht handelsüblicher Qualität. Geringe, handelsübliche Abweichungen bei der gelieferten Ware, wie z. B. Farbe, Design, Ausrüstung dürfen nicht beanstandet werden. Alle von uns angegebenen Maße und Gewichte sind Zirka-Angaben.
Im Falle berechtigter Beanstandung haben wir das Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Wandlung. Das Recht auf Schadensersatz wird beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zu Beanstandung der Gesamtlieferung. Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt unverzüglich innerhalb der Mindestfrist. Die Mindestfrist beträgt vier Wochen, auch wenn der Fristablauf dann nach dem letzten vereinbarten Liefertag liegen sollte.
Ersetzte Waren werden unser Eigentum. Bei Nachbesserung oder Ersatzlieferung erhält der Kunde zusammen mit der neuen Ware für das verauslagte Porto eine Warengutschrift. Eine Barerstattung ist ausgeschlossen. Sämtliche reklamierte Waren sind der Fa. ZIRCOSO zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Mängelrügen sind nicht mehr zulässig, wenn der Fa. ZIRCOSO eine Nachprüfung der Beanstandung nicht mehr möglich ist. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich, so wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Er hat in diesem Falle die Möglichkeit, Minderung oder Wandlung zu verlangen.
Garantieleistungen werden von unseren Vorlieferanten übernommen und an den Kunden mit zustande gekommenen Kaufvertrag weitergegeben. Eine besondere Anzeigepflicht unsererseits wird ausgeschlossen. Im Falle von Rest- und Sonderposten und Warenrückläufern schließen wir einen Garantie- und Gewährleistungsansprüche generell aus.
Technische Änderungen bzw. Vorlieferantenwechsel, die der Weiterentwicklung unserer Produkte dienen, behalten wir uns vor.
14. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wird die Ware vor der Zahlung weiterveräußert, so geht der dadurch erzielte Erlös bzw. die durch die Weiterveräußerung entstandene Forderung in unser Eigentum über.
Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware einem Dritten weder verpfänden, noch sicherheitshalber übereignen. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder gerichtlicher Pfändung durch Dritte hat uns der Käufer sofort fernschriftlich zu verständigen. Von uns zurückgeforderte Ware wird in der Höhe gutgeschrieben, in der sie weiterverkäuflich ist, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen.
Retouren des Käufers, die aufgrund des geltend gemachten Eigentumsvorbehaltes vorgenommen werden, haben für den Auftragnehmer kostenfrei zu erfolgen.
15. Rücksendungen
Rücklieferungen an uns müssen schriftlich zusammen mit der jeweiligen Auftragsnummer avisiert und von der Fa. ZIRKAWO gegenbestätigt werden. Rücksendungen werden von uns nur angenommen, wenn diese frei Haus und einem einwandfreien und unbenutzten Zustand geschickt werden.
Dem Auftraggeber werden für Rücksendungen 15 % des jeweiligen Netto-Auftragswertes als Wiedereinlagerungsgebühr berechnet. Diese ist sofort fällig.
Die Kosten für unfreie und nicht angenommene Sendungen trägt der Absender. Ebenso die Kosten für die Lagerung bzw. Abholung von ungenehmigt zurückgesandter bzw. nicht einwandfreier Ware.
16. Geschäftsverkehr mit dem Ausland
Die Durchführung des Vertrages unterliegt grundsätzlich deutschem Recht. Dies gilt auch für Auslandsgeschäfte. Lieferung ins Ausland generell nur gegen Vorkasse.
17. Warenübernahmen und Verwertungen für unsere Kunden
Für Unternehmen übernehmen wir die komplette Auflösung und Verwertung von Lagerbeständen, Produktwechsel, Unternehmensverkauf, Überbeständen etc.
Der Kunde erklärt mit Übergabe der Verwertung, daß er rechtmäßiger Besitzer der angebotenen Ware ist und diese frei von Rechte Dritter sind.
Eine Übernahme der Verwertung ist für beide Parteien nur rechtsgültig und bindend, wenn diese von uns in vollem Umfange der Absprache schriftlich bestätigt wurde.
Andere Vereinbarungen und Absprachen haben keine Gültigkeit.
Die Verwertung erfolgt in Absprache mit dem Kunden.
Haftungsbeschränkung
Die Fa. ZIRKAWO haftet nicht für fehlerhafte Angaben in Prospekten, Katalogen und Preislisten unserer Lieferanten. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Fa. ZIRKAWO, als auch gegen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Datenschutz
Der Käufer erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten: Name, Ansprechpartner, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie alle das Geschäftsverhältnis betreffenden Daten (Auftrags-, Rechnungsdaten, etc.) auf elektronischen Medien gespeichert werden. Das Adressmaterial kann zur Erstellung von Kundenanschreiben verwendet werden.
Der Verkäufer sichert die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zu.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen und unwirksam sein, so werden sie durch eine Bestimmung ersetzt, die geeignet ist, den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung zu verwirklichen.
Soweit dies nicht erfolgt oder rechtlich nicht möglich ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Nichtigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Fa. ZIRKAWO Verwertungen
Heinz Jürgen Pieper
Kirchstraße 2 b
D-48720 Rosendahl/Germany
Tel. 02566 – 93 49 340 – FU: 0171 – 84 94 018
Mail: zirkawo@t-online.de - Steuer-ID-Nr.: DE274455012
1. Der Bieter und Käufer erkennen die nachstehenden Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen mit ihrer Teilnahme an unserer Auktion/Verkaufes an.
2. Auf Wunsch wird dem Ersteigerer/Käufer der Auftraggeber der jeweiligen Objektes mitgeteilt.
3. Die Objekte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung /Verkaufes befinden. Der Käufer anerkennt, daß jegliche Reklamation ausgeschlossen ist und wir keinerlei Gewähr für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel, sonstige Schäden oder besondere Eigenschaften übernehmen. Der Käufer erwirbt oder ersteigert gebrauchte oder bewegliche Objekte unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Technische Daten, Maße oder Gewichtsangaben und Baujahre sind unverbindlich. Auflistungen der Objekte sind sorgfältig und nach bestem Gewissen erstellt.
4. In der Regel wird nach fortlaufenden Nummern versteigert oder verkauft. In Einzelfällen behalten wir uns das Recht vor, die Reihenfolge zu ändern und Positionen auszuklammern oder zusammenzufassen.
5. Jedes Gebot kann ohne Angaben von Gründen zurückgewiesen und der Zuschlag verweigert werden oder unter Vorbehalt erfolgen.
6. Den Zuschlag erhält der Höchstbietende, nachdem sein Gebot vom Versteigerer dreimal wiederholt wurde. Wenn mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben, entscheidet der Versteigerer. Bestehen Zweifel über einen Zuschlag, kann der Versteigerer neu ausbieten. In allen Fällen gilt alleine die Anordnung des Versteigerers.
7. Alle Preise verstehen sich in Euro ab Standort, ohne Demontage und Transportkosten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.
8. Die Höhe der Mindestgebote wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen für die ganze Versteigerung bestimmt.
9. Die Zahlung der Gesamtforderung muß umgehend (sofort) bar oder durch bankbestätigten Scheck nach Zuschlagserteilung an den Versteigerer/Verkäufer erfolgen. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, wird der Kaufgegenstand nochmals versteigert oder verkauft. Dabei wird der erste Käufer nicht zugelassen. Er bleibt für den Mindererlös persönlich haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
10. Das Kaufobjekt gilt mit Zuschlagserteilung als dem Käufer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdiebstahl auf den Käufer übergehen. Dies trifft auch und insbesondere für Zubehörteile zu. Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Zahlung - bei Scheck nach bankbestätigter Gutschrift - auf den Käufer über.
11. Die Abholung der ersteigerten Objekte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung, wobei sich die Preise für jeden Gegenstand ab Fundament oder Standort undemontiert und unverladen verstehen. Die Abholung muß zu den angegebenen Terminen erfolgen. Für die verspätete Abholung können Gebühren von bis zu 25 € pro Tag erhoben werden. Erfolgt innerhalb einer Woche nach der Versteigerung/Verkauf keine Abholung, ist der Auktionator /Verkäufer ohne weitere Aufforderung berechtigt, das oder die Objekt(e) neu zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Die dadurch anfallenden Kosten und ein evtl. Mindererlös gehen zu Lasten des Ersterwerbers.
12. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung, Verkaufes und Abholung wird keine Haftung übernommen. Das Inbetriebsetzen von Geräten ist strengstens untersagt.
13. Alle Besucher der Versteigerung/verkaufes haften für verursachte Schäden, gleich welcher Art.
14. Für Unfälle, Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten etc. haftet der Käufer.
15. Der Versteigerer /Verkäufer ist berechtigt, in eigenem Namen für Rechnung des Auftraggebers Kaufgelder und Nebenforderungen einzuziehen und einzuklagen.
16. Ein Bieter, welcher im Auftrag eines Anderen ersteigert, haftet neben diesem selbstschuldnerisch.
17. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung/Verkaufes erstellte Rechnungen bedürfen der nochmaligen Prüfung, so daß nachträgliche Korrekturen zulässig sind.
18. Wir nehmen Daten sämtlicher Geschäftspartner in Dateien auf und verarbeiten sie, worauf gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) hingewiesen wird.
19. Jeder Bieter/Käufer erhält gegen Vorlage seines Personalausweises eine Bieter u. Käuferkarte und hat die auf seinen Namen ausgestellte Bieterkarte bis zum Ende der Versteigerung oder des Verkaufes sorgfältig aufzubewahren. Für den Missbrauch mit der Bieternummer und die auf seine Bieternummer erteilten Zuschläge haftet der Bieter.
20. Ausfuhrerklärungen sind gemäß den EU-Richtlinien ausschließlich durch den Käufer zu erstellen. Unser Haus ist nicht berechtigt, entsprechende Erklärungen auszufüllen.
21. Bei Verkäufen tritt die Fa. ZIRKAWO VERWERTUNGEN ausschließlich als Mittler/Makler/Verwerter oder Besitzer der Artikel auf. Eine Haftung der Fa. ZIRKAWO Verwertungen ist ausgeschlossen.
22. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rosendahl/ Coesfeld. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Ansonsten gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. ZIRKAWO Verwertungen (AGB).
23. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
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